Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ = Frequently Asked Questions). Sollten wir Ihnen damit nicht weitergeholfen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@innovationspreis.de

WELCHE KRITERIEN MUSS MEINE EINREICHUNG ERFÜLLEN?

Die Innovation – Produkt, Verfahren, Prozess, Organisation oder Dienstleistung – muss einen Bezug zu Berlin bzw. Brandenburg haben (Umsetzung, Verwertung oder Produktion). Sie muss sich mindestens im Stadium der experimentellen Entwicklung befinden und Aussicht auf Markterfolg haben. 

Die Jury bewertet nicht nur: 

  • die Innovationshöhe, d. h. das Maß der Weiterentwicklung im Verhältnis zu dem bisherigen Stand der Technik, sondern 
  • auch die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit und
  • ob sich die Bedingungen im Unternehmen im Sinne eines Modellcharakters für andere Unternehmen strukturell wesentlich verbessern.

MUSS ES SICH BEI DEN INNOVATIONEN UM TECHNISCHE PRODUKTE HANDELN?

Nein, es sind neben innovativen Dienstleistungskonzepten bzw. Prozessinnovationen sowie Innovationen aus dem Bereich Handwerk ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen gefragt. Das sind insbesondere Innovationen, die den digitalen Wandel vorantreiben. Es geht unter anderem um Innovationen, die neuartige Arbeitsprozesse ermöglichen, mit denen Produktionsabläufe neu gestaltet oder bisher getrennte Teile der Wertschöpfungskette miteinander verknüpft werden. Zudem sind Innovationen gefragt, die zu einer größeren Flexibilisierung der Arbeit für Beschäftigte und/oder Unternehmen beitragen, die Innovationsprozesse weiter öffnen (Open Innovation) und die nachhaltig – ökonomisch, ökologisch und sozial – wirken.

Voraussetzung für jede Innovation ist aber, dass es sich um eine echte Innovation und nicht um die Interpretation bereits vorhandener Produkte, Lösungen handelt.

WAS IST UNTER INNOVATIONSHÖHE ZU VERSTEHEN?

Der Abstand einer Innovation gegenüber bisherigen Lösungen; dieser kann den Umfang der Produktfunktionen (v. a. der Gebrauchsfunktionen) betreffen, die Art der technischen Realisierung (verwendete Produkt-Technologien), den Funktionserfüllungsgrad, Erscheinungsbild (Design), neuartiges Geschäftsmodell etc.

Zu beachten sind der Aufbau und die Funktionsweise der Innovation. Diese muss neuartig sein und sich von bisherigen Verfahrensweisen abheben, beispielsweise indem technische bzw. ökonomische Vorteile oder besondere Leistungsmerkmale vorliegen.

Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung der Bewerberin oder des Bewerbers ist erforderlich.

WELCHE THEMEN AUS DEN CLUSTERN KÖNNEN PRÄMIERT WERDEN:

Prämiert werden Innovationen aus den fünf Clustern der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025):

Gesundheitswirtschaft, insbesondere:

  • Medizinische Biotechnologie, Bioanalytik & Diagnostik, Bildgebende Diagnostik
  • Wirkstoffentwicklung
  • Regenerative Medizin, Minimalinvasive Medizin
  • Industrielle Biotechnologie
  • Medizinische Informatik & Digital Health
  • Medizintechnik, Orthopädie und Endoprothetik
  • Gesundheitsförderung, Prävention
  • Ambulante Versorgung, Stationäre Versorgung, Rehabilitation
  • Pflege

Energietechnik, insbesondere:

  • Erneuerbare Energien
  • Turbomaschinen und Kraftwerkstechnik
  • Energienetze und -speicher
  • Energieeffizienz
  • Wasserstoff

IKT, Medien und Kreativwirtschaft, insbesondere:

  • Künstliche Intelligenz (KI)
  • Plattformökonomie
  • Big Data
  • 5G-Anwendungen und -infrastruktur
  • Internet of Things
  • Blockchain
  • Extended Reality (XR)
  • Geo IT
  • Informationssicherheit und Datenschutz

Verkehr, Mobilität und Logistik, insbesondere:

  • Verkehrs- und Mobilitätsmanagement
  • Automatisierung und Vernetzung
  • Digitale Produktion
  • Fahrzeug- und Flugzeugkonzepte
  • Emerging Technologies

Optik und Photonik, insbesondere:

  • Lasertechnik
    • Lasermaterialbearbeitung (Schweißen, Fügen, Oberflächenstrukturierung, 3D-Druck)
    • Laserkomponenten, -systeme und -materialien
    • Messtechnische Laseranwendungen (LIDAR, LIBS, etc.)
  • Lichttechnik
    • Intelligente Beleuchtungssysteme
    • Lichtquellen (LED, microLED, OLED, UV-LED, etc.)
    • Lichttechnische Spezialanwendungen (vertical farming/horticulture, visible light communication, etc.)
    • Lichtdesign
  • Biophotonik und Augenoptik
    • Optische Technologien für medizinische, biotechnologische oder agrartechnische Anwendungen
    • Augenoptische Materialien, Komponenten und Systeme (Brillen, Kontaktlinsen, Smart/AR/VR Glasses)
  • Photonik und Quantentechnologie für Kommunikation und Sensorik
    • Komponenten und Systeme für Quantensensorik, -kommunikation und -computing
    • Photonische und elektronische Mikrosysteme für Kommunikation und Sensorik (Kameras, Detektoren, Displays, etc.)
    • Vernetzte Sensorik
  • Optische Analytik
    • UV- und Röntgenanalytik
    • Spektroskopie und Bildgebung
    • Faseroptische Sensorik
    • Machine Learning für optische Analytik und Bildgebung
    • THz-Technologie
  • Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik
    • MEMS/MOEMS
    • Gedruckte Elektronik
    • Cyber Physikalische Systeme
    • Smart Wearables/Smart Textiles
    • Funktionsmaterialien

Sollte Ihre Bewerbung/Innovation eine Branchen und Disziplinen vernetzende Kooperation sein (z. B. App-Entwicklungen für den Gesundheitsbereich, Künstliche Intelligenz-Anwendungen für die Mobilität/Logistik), wird diese für die Bewertung durch die Jury dem sogenannten Cross Cluster zugeordnet.

KANN ICH MICH MIT DEMSELBEN PRODUKT BZW. DERSELBEN DIENSTLEISTUNG ERNEUT BEWERBEN?

Eine Innovation könnte theoretisch jährlich neu eingereicht werden. Insbesondere, wenn sie in der Zwischenzeit weiterentwickelt worden ist. Die Umsetzung, Verwertung, Produktion oder Vermarktung darf grundsätzlich nicht länger als 36 Monate zurückliegen (Ausgangspunkt ist hier der Wettbewerbsstart des jeweiligen Jahres, also in 2023 nicht vor dem 17.04.2020).

MIT WIE VIELEN EINREICHUNGEN KANN ICH MICH MAXIMAL BEWERBEN?

Jede Firma, jedes Team oder jede Einzelperson kann jährlich bis zu drei Innovationen für den Innovationspreis Berlin Brandenburg einreichen. Für jede Innovation ist das Bewerbungsformular erneut auszufüllen.

WIE KANN ICH MICH BEWERBEN?

Bitte benutzen Sie hierfür das Online-Formular. Sollte die Bewerbung online eine Barriere darstellen, so wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro unter info@innovationspreis.de oder telefonisch unter 0331-243 62 60.

Die Bewerbung ist in deutscher Sprache zu verfassen. Sollte dies eine Barriere darstellen, können sich fremdsprachige Interessenten mit dem Organisationsbüro in Verbindung setzen.

MUSS ICH MICH BIS ZUR PREISVERLEIHUNG GEDULDEN ODER WIRD DIE ENTSCHEIDUNG, WER DEN INNOVATIONSPREIS GEWINNT, AUCH VORHER SCHON BEKANNT GEGEBEN?

Die Nominierten werden auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben, die etwa einen Monat vor der Preisverleihung stattfinden wird. Wer von ihnen tatsächlich zu den Siegerinnen und Siegern zählt, wird erst am Abend der Preisverleihung im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung bekannt gegeben. Nach der Pressekonferenz werden die Nominierten auch auf dieser Website bekannt gegeben. 

Vor der Pressekonferenz bleibt die Entscheidung das Geheimnis der Jury – frühere Nachfragen führen deshalb zu keinem Ergebnis.

WIE VIELE PREISTRÄGERINNEN UND PREISTRÄGER WERDEN AUSGEZEICHNET?

Die Jury kann maximal fünf Preisträgerinnen und Preisträger benennen, von denen jede(r) 15.000 Euro erhält. Dies gilt allerdings nur, wenn keine Überschreitung der relevanten Förderregularien (sog. De-minimis-Beihilfe) vorliegt. Eine De-minimis-Erklärung der Nominierten muss bis zur Preisverleihung vorliegen und kann im Nachgang nicht mehr angepasst werden. Näheres dazu findet sich in den Ausschreibungsbedingungen.

KANN ICH MICH AUCH BEWERBEN, WENN MEIN FIRMENSITZ NICHT IN BERLIN ODER BRANDENBURG IST?

Ja, aber sollte die Innovation außerhalb der Region entstanden sein, muss die Verwertung in der Region Berlin Brandenburg bereits begonnen worden oder die Vorbereitung hierfür nachweislich im Gange sein.

KÖNNEN SICH AUCH GROSSE UNTERNEHMEN UM DEN INNOVATIONSPREIS BEWERBEN?

Ja, die Jury und die Länder haben sich seit einigen Jahren bewusst entschlossen, auch Unternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Auswahl einzubeziehen.

IST EINE BEWERBUNG KOSTENFREI?

Ja, denn für die Einreichung fallen keine Gebühren o. Ä. an.