Ist eine Teilnahmegebühr erforderlich? Was gehört zu einer ordnungsgemäßen und verfahrensgerechten Bewerbung?
Wer kann am Wettbewerb des Innovationspreises Berlin Brandenburg teilnehmen? Wann gilt eine Entwicklung im Sinne des Wettbewerbs als aussichtsreiche Innovation?

Antworten auf diese und viele andere Fragen im Zusammenhang mit der Bewerbung um den Innovationspreis Berlin Brandenburg finden Sie hier
in den Ausschreibungsbedingungen 2024.

Sollten dennoch Fragen unbeantwortet bleiben, richten Sie diese gern an info@innovationspreis.de.
Wir stehen Ihnen dafür auch gern unter 0331–243 62 60 zur Verfügung.

Ausschreibungsbedingungen – PDF

Ausschreibungsbedingungen Innovationspreis Berlin Brandenburg 2024

Stand: 01.03.2024

Innovationspreis Berlin Brandenburg 2024

Mit dem Innovationspreis Berlin Brandenburg werden jährlich herausragende Innovationen und die dahinterstehenden Akteurinnen und Akteure gewürdigt. Er wird von der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin und dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg ausgelobt.

Was bedeutet ein Innovationspreisgewinn für mich?

Der Innovationspreis 2024 ist mit 15.000 Euro pro Preisträger/-in dotiert. Er kann für maximal fünf prämierungswürdige Einreichungen vergeben werden.1 Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten außerdem eine Urkunde, eine Skulptur sowie ein Marketingpaket, das ihnen eine wirkungsvolle PR ermöglicht. Sie sind berechtigt, bei ihren Marketingmaßnahmen sowohl mit dem zur Verfügung gestellten Logo „Innovationspreisträger/in“ als auch unter Angabe des Jahres der Verleihung mit dem Innovationspreis zu werben. Darüber hinaus werden die Preisträgerinnen und Preisträger anlassbezogen in die Öffentlichkeitsarbeit des Innovationspreises eingebunden.

Für sozial besonders relevante Innovationen kann die Jury einen Sonderpreis vergeben. Dieser Sonderpreis ist nicht mit einem Geldpreis ausgezeichnet, er beinhaltet aber auch das o. g. Marketingpaket und wird nach der Preisverleihung in die weitere Kommunikation eingebunden.

1 Sofern es sich bei der Maßnahme um eine EU-Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt, werden die Preise als sogenannte De-minimis-Beihilfen ausgereicht. Dies ist nur möglich, wenn alle Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Serie L, 2023/2831 vom 15. Dezember 2023) eingehalten werden. Unter anderem darf hiernach der Gesamtbetrag von 300.000 € der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen über einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschritten werden. Um die Einhaltung der Vorgaben der De-minimis-Verordnung zu prüfen, ist es erforderlich, dass das Unternehmen vor der Preisverleihung eine entsprechende Erklärung abgibt, in der unter anderem erklärt werden muss, wie viele De-Minimis-Beihilfen es in den relevanten Zeiträumen der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 erhalten oder beantragt hat.

Was wird ausgezeichnet?

Der Innovationspreis Berlin Brandenburg wird für Innovationen aller Art verliehen, die im Sinne der Ausschreibungsbedingungen einem hohen Anspruch genügen und gute bis sehr gute Aussichten auf Markterfolg haben. Ausgezeichnet werden sowohl technische/technologische Innovationen als auch beispielgebende, nicht-technische Innovationen wie Organisations- und Marketingkonzepte sowie Geschäftsmodelle. Besonders im Fokus stehen Innovationen:

  • die den digitalen Wandel vorantreiben,
  • die neuartige Arbeitsprozesse ermöglichen,
  • mit einem sozialen Mehrwert oder einem signifikanten Mehrwert im Bereich derökologischen Nachhaltigkeit,
  • die Innovationsprozesse weiter öffnen (Open Innovation),
  • die zu einer größeren Flexibilisierung der Arbeit für Beschäftigte beitragen,
  • mit denen Produktionsabläufe neu gestaltet werden,
  • die Nachhaltigkeit als Handlungsprinzip berücksichtigen,
  • die das Prinzip der Kreislaufwirtschaft in Prozessen und Produkten in signifikanter Weise umsetzen,
  • die bestehende regionale Wertschöpfungsstrukturen erweitern und/oder neue schaffen.

Der Innovationspreis Berlin Brandenburg ist eng verzahnt mit der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025).

Prämiert werden daher Innovationen aus den Clustern der innoBB 2025:

  • Gesundheitswirtschaft
  • Energietechnik
  • IKT, Medien und Kreativwirtschaft
  • Optik und Photonik
  • Verkehr, Mobilität und Logistik.

Sollte Ihre Innovation eine Branchen und Disziplinen vernetzende Kooperation sein (z. B. App-Entwicklungen für den Gesundheitsbereich, Künstliche Intelligenz-Anwendungen für die Mobilität/Logistik), wird diese für die Bewertung durch die Jury dem sogenannten Cross Cluster zugeordnet.

Wer kann mitmachen?

Um den Innovationspreis können sich:

  • Unternehmen unabhängig von der Größe, dem Alter oder der Branche allein oder in B2B-Kooperationen (kleine, mittlere und größere Unternehmen, darunter Start-ups, Digital- und Kreativwirtschaft, Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen) sowie
  • Kooperationspartnerschaften Wissenschaft/Wirtschaft
  • Einzelpersonen und Teams, insbesondere aus Hochschulen undwissenschaftlichen Einrichtungen (für ein marktreifes Produkt/Verfahren), für Projekte im Stadium der experimentellen Entwicklung nur in Kooperation mit Unternehmen
  • weitere Akteure aus den Clustern, immer in Kooperation mit Unternehmen (z. B. Krankenkassen, Gesundheitsversorger)

bewerben.

Einreichungen von Unternehmerinnen, Wissenschaftlerinnen, Forscherinnen und Entwicklerinnen sind ausdrücklich erwünscht.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Die Umsetzung als auch die Verwertung oder Produktion der Innovation erfolgt in der Region Berlin Brandenburg bzw. wird hier angestrebt.
  • Falls die Innovation außerhalb der Region entstanden ist, muss die Verwertung in der Region Berlin Brandenburg bereits begonnen worden oder die Vorbereitung hierfür nachweislich im Gange sein.
  • Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerberin ist erforderlich.
  • Die Innovation muss sich mindestens im Stadium der experimentellen Entwicklung befinden und dabei die voranstehenden Voraussetzungen erfüllen.
  • Ein Umsetzungs-, Verwertungs- bzw. Produktionsbeginn darf nicht länger als 36 Monate vor dem Start der Bewerbungsphase zurückliegen (im Wettbewerbsjahr 2024 nicht vor dem 15.04.2021).

Pro Bewerber/Bewerberin können bis zu drei Innovationen eingereicht werden. Für jede Innovation ist das Bewerbungsformular erneut auszufüllen.

Wie erfolgt die Bewerbung?

Bitte bewerben Sie sich für den Innovationspreis Berlin Brandenburg ausschließlich über das (2-stufige) Online-Bewerbungsformular.

Nachdem das 1. Formular ausgefüllt wurde, erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung mit den eingereichten Daten sowie den Link zum 2. Formular. Während im 1. Formular nur eine Kurzbeschreibung und Kontaktdaten anzugeben sind, werden im 2. Formular drei Fragen zur Innovation gestellt, die kurz in max. 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen zu beantworten sind (siehe auch Beschreibung im Flyer). Das Beifügen von Anhängen, die die Auswahlentscheidung der Jury erleichtern, ist möglich.

Die Bewerbungen haben grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen. Sollte dies eine Barriere darstellen, können sich fremdsprachige Interessenten mit dem Organisationsbüro in Verbindung setzen.

Das Bewerbungsformular ist vom 15. April, 10 Uhr, bis zum 8. Juli 2024, 12 Uhr, online unter: http://www.innovationspreis.de/bewerbung abrufbar. Bewerbungsschluss ist der 8. Juli 2024, 12 Uhr. Bewerbungen um den Innovationspreis können nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig eingegangen sind.

Sollte das Online-Bewerbungsverfahren eine Barriere darstellen, kann die Bewerbung unter Angabe von Gründen auf schriftlichem Wege erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Organisationsbüro des Innovationspreises Berlin Brandenburg: info@innovationspreis.de oder telefonisch unter: +49 (0)331 243 62 60.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden.

Wer entscheidet über die Bewerbungen?

Über die Verleihung des Innovationspreises entscheidet eine Jury, der unabhängige Persönlichkeiten aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft und Wissenschaft angehören und die mit ihrer Expertise den fünf länderübergreifenden Clustern zugeordnet werden können. Sie wurden von der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin und vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg berufen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Ihre Entscheidungen sind endgültig.

Nach welchen Kriterien bewertet die Jury die Bewerbungen?

Die eingereichten Bewerbungen werden von der Jury nach den Kriterien

  • Innovationshöhe
  • Marktreife/Modellcharakter für andere Unternehmen
  • Volks- und betriebswirtschaftlicher Nutzen

bewertet.

Wann wird der Preis übergeben?

Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung durch die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin und den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg am Freitag, den 29. November 2024.

Wichtige Termine:

  • Bewerbungsauftakt: 15. April 2024, 10:00 Uhr
  • Bewerbungsschluss: 8. Juli 2024, 12:00 Uhr
  • Begutachtung der Bewerbungen durch die Jury: August bis Oktober 2024
  • Öffentliche Bekanntgabe von bis zu zehn Nominierten: 15. Oktober 2024
  • Auszeichnung von bis zu fünf Preisträgern: 29. November 2024

Was ist noch zu beachten?

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.